Pressemeldung des BVPF - Deutscher Sachverständigentag des BVPF
Konsens bei der Feuchtemessung „beschleunigter Estriche“
Alle parkett- und bodenlegenden Verbände haben sich im Anschluss zur Tagung diesem Konsens angeschlossen
Der Deutsche Sachverständigentag des Bundesverbandes Parkett und Fußbodentechnik sowie des Bundesverbandes der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung e.V. hat am 14. und 15. Juni 2022 in Köln getagt. Über 120 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus dem Parkettleger- und Estrichlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe, Experten aus der Industrie (Anwendungstechnik) sowie Mitglieder aus dem Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik und dem Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung e.V. haben sich über die jüngsten Entwicklungen im Sachverständigenwesen und der Branche ausgetauscht, um einheitliche Standards für die Beurteilung von Parkett und Fußböden sicherzustellen.
Der Deutsche Sachverständigentag spiegelt mit seiner umfassenden Zusammensetzung die allgemeine Branchenmeinung auf dem Fachgebiet der Parkett- und Fußbodentechnik wider. Die versammelte Fachwelt aus Industrie, Handwerk und Sachverständigenwesen hat in einem wesentlichen Punkt der Feuchtemessungen von „beschleunigten Estrichen“ Konsens festgestellt.
Nach mehreren Fachbeiträgen zur Feuchtemessung und ausgiebiger fachlicher Diskussion zur Belegreife war die explizit gestellte Frage an alle Teilnehmer des Deutschen Sachverständigentages:
Stellen CM-Feuchtmesswerte über 1,8 CM% (bei beheizten Zementestrichen) und über 2,0 CM% (bei unbeheizten Zementestrichen) generell ein erhöhtes Schadensrisiko für den Auftraggeber/Bauherr und Auftragnehmer dar, und zwar unabhängig davon, ob Estrichzusatzmittel (umgangssprachlich „Trocknungsbeschleuniger“) eingesetzt werden oder nicht?
„JA!“ war die einstimmige Antwort der versammelten Experten auf die gestellte Frage.
Erläuterungen
Die genannten Grenzwerte gelten nach den Regeln des Faches und nach DIN 18560 sowie auf der Basis naturwissenschaftlicher Gesetzmäßigkeiten der Zementchemie gleichermaßen für alle zementären Estrichuntergründe, unabhängig vom Einsatz von Zusatzstoffen (umgangssprachlich „Trocknungsbeschleuniger“ genannt). Es sind daher die gleichen Feuchtegrenzwerte für Zementestriche ohne und mit Beschleuniger gültig und anzuwenden: Also bei zementären beheizten Estrichsystemen 1,8 CM% und bei unbeheizten 2,0 CM%. Von einigen Herstellern von Zusatzmitteln erklärte höhere Grenzwerte bedeuten in der Praxis ein erhöhtes Schadensrisiko für die Beteiligten.
Praktische Erfahrungen über Jahre haben gezeigt, dass dieses Risiko seitens der Auftragnehmer der Parkett- und Bodenbelagsarbeiten gegenüber den Auftraggebern nicht bewertet werden kann, da viele Parameter, wie z. B. Funktionsweisen und Dosierungen der Zusatzmittel sowie weitere Einflussfaktoren des einzelnen Estrichs - wie dessen Zusammensetzung, Besonderheiten bei der Verarbeitung - und Baustellenrandbedingungen - wie z. B. Hydratationszustand - dem Auftragnehmer der Parkett- und Bodenbelagsarbeiten unbekannt sind und von ihm weder geprüft noch bewertet werden können.
Im Anschluss an die Tagung haben sich der Bundesverband Estrich und Belag, der Zentralverband Raum und Ausstattung sowie der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz diesem Konsens angeschlossen.
Berlin, 27. Juni 2022
Für den Bundesverband Parkett- und Fußbodentechnik
Manfred Weber
Bundesinnungsmeister
Holger Wiehle/Ralf Wollenberg
Stellv. Bundesinnungsmeister
Für den Bundesverband d. v. Sachverständigen für Raum und Ausstattung e.V.
Klaus Zinke
Präsident
Eberhard Schübel
Fachbereichsleiter Boden
Für die Bundesfachgruppe Sachverständige im BVPF
Prof. Dr. Andreas Rapp
Stv. Fachgruppenleiter
Für den Bundesverband Estrich und Belag
Thomas Allmendinger
Vorstand BEB
Für den Zentralverband Raum und Ausstattung
Ralf Vowinkel
Präsident
Für den Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz
Jörg Baumann
Vorsitzender Fachgruppe Fußbodentechnik