Verbandsmitteilung zur Messung der Estrichfeuchte
Parkett- und Bodenleger sind gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet, ein mangelfreies Werk abzugeben. Um dieses zu erreichen, muss der Unterboden unter anderem auch auf seine Restfeuchtigkeit überprüft werden. Wird der Boden auf einen zu feuchten Estrich gelegt, können Schäden am Belag in Form von Blasen und Beulenbildung, Maßänderungen der Beläge, Geruchsbelästigungen und/oder Belagsablösungen auftreten. Schlimmstenfalls muss dann der gesamte Boden getauscht werden. Solche Schäden treten sehr häufig nicht sofort, sondern erst nach einigen Wochen oder Monaten bzw. nach der ersten Heizperiode auf. Die Räumlichkeiten sind dann häufig bewohnt und/oder in Nutzung, was zur Folge hat, dass eine Reparatur oder ein Austausch der Böden enorme organisatorische und auch finanzielle Auswirkungen hat.
Deswegen für Sie folgende Informationen:
Grundsätzlich steht es jedem Handwerker frei, wie er den Estrich auf seine Feuchtigkeit prüft. Der Parkett- und Bodenleger schuldet nur den Erfolg für seine Arbeiten.
Als Verbände empfehlen wir zur Feuchteprüfung die seit Jahrzehnten allgemein anerkannte und bewährte CM-Messmethode. Bei der Messung sollten folgende Feuchtigkeitswerte erreicht oder besser unterschritten werden:
Bodenbelagsart | Zementestrich | Calciumsulfatestrich | ||
| unbeheizt | beheizt | unbeheizt | beheizt |
Textile und elastische Bodenbeläge, Laminat und MMFA-Beläge | ≤ 2,0% | ≤ 1,8% | ≤ 0,5% | ≤ 0,3% |
Parkett bei Querschnittmessung | ≤ 1,8% | ≤ 1,6% | ≤ 0,5% | ≤ 0,3% |
Parkett bei Messung im unteren Bereich | ≤ 2,0% | ≤ 1,8% | ≤ 0,5% | ≤ 0,3% |
Bei Zementestrichen kann die Restfeuchte auch nach der KRL-Methode überprüft werden. Die Prüfmethode und die Grenzwerte können auf der Internetseite der TKB unter folgendem Link abgerufen werden.
Der Estrich kann selbstverständlich auch mit elektronischen Messgeräten überprüft werden. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben aber gezeigt, dass diese Geräte bei Messungen sehr große Ungenauigkeiten aufweisen, sodass wir diese nur für orientierende Messungen empfehlen.
Da heute auf den Baustellen eine Vielzahl von unterschiedlichen Estrichen mit den verschiedensten Zusatzmitteln verarbeitet werden, empfehlen wir, auch bei anderslautenden Vorgaben der Zusatzmittelhersteller, den Estrich nur bei den in der Tabelle genannten Grenzwerten zu belegen.
Die Regelung wird auch vom vdp (Verband der deutschen Parkettindustrie), dem Bundesverband d. v. Sachverständigen für Raum und Ausstattung sowie der Bundesfachgruppe Sachverständigenwesen im BVPF mitgetragen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die BVPF-Pressemeldung vom 27.06.2022 zum Deutschen Sachverständigentag (DSVT) hin: „Pressemeldung des BVPF - DSVT des BVPF: Konsens bei der Feuchtemessung „beschleunigter Estriche“ (https://bv-parkett.de/verband/news-detail/repressemeldung-des-bvpf-deutscher-sachverstaendigentag-des-bvpf-konsens-bei-der-feuchtemessung-beschleunigter-estriche)
August 2022
Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Frankfurt
Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik BVPF, Berlin
Zentralverband Raum und Ausstattung, Heilbronn